Wir wissen genau, wann die Aufbewahrungsfristen Ihrer Akten ablaufen, und erstellen für Sie jährlich eine Vorschlagsliste zur Aktenvernichtung. Wenn Sie alles geprüft und die Vernichtung der Akten bzw. Datenträger in Auftrag gegeben haben, arbeiten wir streng nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), DIN 32757 und DIN 9001. Anschließend erhalten Sie ein umfassendes Aktenvernichtungsprotokoll. Sie dürfen sich sicher sein: Auch bei dieser Leistung ist unser Personal zur strengsten Geheimhaltung verpflichtet.